WEG-Verwaltung

Die Herausforderung für eine erfolgreiche WEG-Verwaltung liegt in dem Bestreben hinsichtlich der wesentlichen Entscheidungen und Prozesse Einigkeit zwischen allen Wohnungseigentümern herzustellen.

Wir kümmern uns unabhängig und unparteiisch um die professionelle Verwaltung Ihrer Wohnungseigentumsanlage, die transparente Finanzverwaltung, das Vertragsmanagement, die Bildung von Rücklagen, die Aufstellung eines Wirtschaftsplans und die Erstellung der Jahresabrechnung.

Nachstehend finden Sie einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum:

Grundleistungen zur kaufmännischen Verwaltung:

  1. Einberufung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
  2. Formulierung von Tagesordnungspunkten und Beschlussvorschlägen für die Eigentümerversammlung
  3. Leitung und Protokollierung einer ordentlichen Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr
  4. Führung der Beschluss-Sammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 24 Abs. 7 und 8 WEG
  5. Bereitstellung von Kopien der Versammlungsniederschriften für die Eigentümer
  6. Durchführung und Überwachung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  7. Durchführung/ Durchsetzung der Hausordnung
  8. Erstellung des Gesamtwirtschaftsplans inkl. der Einzelwirtschaftspläne
  9. Erstellung der Gesamtjahresabrechnung inkl. der Einzeljahresabrechnungen
  10. Berechnung und Vorschlag der Beschlussfassung über etwa notwendige Sonderumlagen
  11. Kontenführung für die Wohnungseigentümergemeinschaft
  12. Abschluss von Verträgen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  13. Pflege und Weiterführung der Verwaltungsunterlagen
  14. Information über Belange des gemeinschaftlichen Eigentums
  15. Durchführung der Rechnungs- und Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat
  16. Kaufmännische Mitwirkung bei der Vergabe von laufenden regelmäßigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  17. Kaufmännische Prüfung von Lieferanten-, Dienstleistungs- und Werkunternehmerrechnungen, Hauswart- und etwaigen Waschmünzkassen
  18. Kaufmännische Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten durch Inanspruchnahme von Rahmenverträgen

Grundleistungen zur technischen Verwaltung:

  1. Durchführung regelmäßiger Objektbegehungen zur Feststellung des Zustandes mindestens einmal jährlich
  2. Überwachung der Schnee- und Glatteisbeseitigung sowie Säuberung des Außenbereichs durch die hiermit Beauftragten
  3. Einholung von Angeboten zur laufenden regelmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  4. Kaufmännische Überwachung der beschlossenen Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten